Sonnenhof Seeg
Ihre Basis für Ihren einzigartigen Urlaub!

  Buchungsbedingungen

1. Abschluss des Mietvertrags

Buchungen der über uns angebotenen Ferienwohnungen erfolgen ausschließlich über die Christoph und Luise Stehling GbR. Dies gilt ebenso für die gesamte Kommunikation, Buchungsbestätigungen und Zahlungsabwicklung.

Vertragspartner sind die jeweiligen Eigentümer der Ferienwohnungen und der Gast. Die Christoph und Luise Stehling GbR tritt als Vermittler im Auftrag des Eigentümers auf.

Mit der Buchungsbestätigung wird ein ordentlicher Beherbergungsvertrag eingegangen. Bei der Buchung wird keine Anzahlung fällig. Spätestens eine Woche vor Reiseantritt muss der Gesamtbetrag beglichen worden sein.

2. Zahlung
Mit Buchungsauftrag erhält der Gast die Buchungsbestätigung und damit die Verpflichtung die darin bezifferte Anzahlung zu leisten.
Den Restbetrag bezahlt der Gast vor Anreise per Überweisung.

3. Rücktritt
Der Gast kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung in unserem Haus wirksam.

Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:

  • Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 20 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
  • Bei einem Rücktritt 17 - 30 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
  • Bei einem Rücktritt 0 - 16 Tage vor Mietbeginn werden 80 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
  • Bei verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise ist der komplette vereinbare Aufenthaltspreis zu entrichtet.

Die oben genannten Gebühren sind unabhängig von einer Vermietung der Wohnung in den frei gewordenen Tagen unsererseits.

Wir behalten uns vor, Buchungen welche nicht den angegebenen Voraussetzungen der Wohnungen entsprechen oder aktuelle staatlichen  Richtlinien nicht einhalten, zu stornieren.

4. Besondere Hinweise
Die Vertragsleistung des Vermieters ergibt sich aus den Angaben in Prospekten sowie unserer Internetseite. Geringe Abweichungen, auch durch saisonelle Gegebenheiten, sind möglich.

Die Vertragsleistung des Gastes bestehen in der sorgfältigen und schonenden Benutzung der Ferienwohnungen im Mietzeitraum und in der kompletten Bezahlung der angefallenen Kosten.

Der Vermieter kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Vermieters.

Für im Mietzeitraum an der Wohnung entstandene Schäden sowie Verlust oder Zerstörung an Inventar haftet der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Dieserlei Schäden sind unverzüglich zu melden.





 
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